Verpflichtung zur Teilnahme an Präventionsschulungen

Die Verpflichtung aller hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden zur Teilnahme an Präventionsschulungen wird jetzt auch in das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirche im Rheinland (KGSsG) aufgenommen. Diese Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt sollen zudem in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Eine entsprechende Änderung des Kirchengesetzes hat die Landessynode beschlossen. Auf Anregung der Evangelischen Kirche von Westfalen sowie der Lippischen Landeskirche wird im Gesetz nur der Grundsatz geregelt. Die konkrete Ausgestaltung der Schulungsverpflichtung, insbesondere die Festlegung der Art und des Umfangs, bleiben der Rechtsverordnung vorbehalten.

Bisher ergab sich diese Schulungsverpflichtung nur aus den einrichtungsbezogenen Schutzkonzepten. In der Folge kam es zu Diskussionen und Widerständen und zu vielen Rückfragen an die Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung sowie an das Rechtsdezernat im Landeskirchenamt. Um diese langwierigen und unnötigen Diskussionen zu vermeiden, wurde auch von der Konferenz der Superintendent*innen um eine schnelle Änderung des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gebeten.

  • 06.02.2025
  • Ekkehard Rüger
  • EKiR/Meike Böschemeyer