Wenn Sie bei einer Taufe in einer anderen Kirchengemeinde das Patenamt übernehmen wollen, werden Sie in der Regel um Vorlage einer Taufpatenbescheinigung gebeten. Diese Bescheinigung bestätigt, dass Sie als getauftes Mitglied der Kirche zur Ausübung des Patentamts berechtigt sind. Sie erhalten die Patenbescheinigung auf Anfrage in unserem Gemeindebüro. Auch andere Bescheinigungen über die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche, die z.B. manchmal von kirchlichen Arbeitsgebern erbeten werden, können Sie dort bekommen.
Wenn bei Ihnen eine Taufe, Konfirmation, Trauung oder Beerdigung nicht in Ihrer eigenen Kirchengemeinde (an Ihrem Wohnort) stattfinden soll, wird die auswärtige Kirchengemeinde Sie um Vorlage eines „Entlassscheins“ bitten. Ein solches Dimissoriale erhalten Sie bei einem Pfarrer oder einer Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde. Sie können sich aber auch dazu beim Gemeindebüro melden. Das Dimissoriale bestätigt gleichzeitig, dass Sie Mitglied der Evangelischen Kirche sind.
Bei Taufen, Konfirmationen und Trauungen erhalten Sie eine Urkunde. Wenn Ihnen eine solche Bescheinigung einmal verloren gegangen ist und Sie eine Bestätigung für ein zurückliegendes Ereignis benötigen, dann können Sie entweder ebenfalls im Gemeindebüro anrufen oder sich an die Abteilung Meldewesen unseres Verwaltungsamtes wenden, Auch dort können allerdings nur Bescheinigunegn über Amtshandlungen ausgestellt werden, die im Kirchenkreis Essen vorgenommen wurden
Auch Auskünfte aus Kirchenbüchern können Sie über diesen Weg erhalten.